Themen und Handlungsfelder
Ziele der Arbeit der Regionalen Arbeitsstellen (RAA) sind die chancengleiche Beteiligung aller Menschen, besonders im Schulumfeld und in der (Aus-)Bildung und die Förderung der Vielfalt als Chance und Bereicherung für die gesamte Gesellschaft.
Die RAA führen Projekte im Gemeinwesen durch, unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen Entfaltung, ihrer schulischen Beteiligung und ihren Bildungsentscheidungen, entwickeln Lern- und Lehrmaterialen, bieten Fort- und Weiterbildungen an und stehen beratend zu Entwicklungsfragen für Bildungs- und andere Institutionen zur Verfügung.
In Nordrhein-Westfalen wurden die ersten RAA bereits in 1980 eingerichtet. Im Jahr 2012 gab es sie dort in insgesamt 30 Städten und Kreisen. Mit dem neuen „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen“, welches der Landtag am 08.02.2012 beschlossen hat, wurden die bisherigen RAA weiter entwickelt und bearbeiten nunmehr als sog. „Kommunale Integrationszentren“ die beiden Handlungsfelder „Integration durch Bildung“ und „Integration als Querschnittsaufgabe“.
Arbeitsschwerpunkte der RAA sind:
Diversitätsorientierte Organisationsentwicklung
Entwicklung von Modellprojekten
Elternbeteiligung und Sprachbildung
Begleitung, Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Schulumfeld
Beratung und Unterstützung von Seiteneinsteigern: schulpflichtige Kinder ohne
Deutschkenntnisse direkt nach der Einreise
Begleitung und Beratung von Jugendlichen in den Bildungsübergängen,
in der Ausbildung und in der Berufsorientierung
Bekämpfung von Rechtsextremismus und Diskriminierungen
Fortbildungen, Weiterbildungen, Beratungen
Kommunale Integrationszentren: Neue Akzente in NRW
Der Landtag beschloss am 08.02.2012 mit breitem Konsens das Gesetz zur Förderung der
gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen.
Damit haben Landtag und Landesregierung neue Akzente im Sinne eines friedlichen und
gleichberechtigten Zusammenlebens gesetzt. In § 7 regelt das Gesetz die Förderung von
Kommunalen Integrationszentren in Kreisen und kreisfreien Städten.
Die Kommunalen Integrationszentren verstehen Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe.
Sie vernetzen integrationsrelevante Akteure in den Verwaltungen, bei den freien Trägern und
in den Migrantenorganisationen. Sie bündeln ihre Aktivitäten und stimmen sie aufeinander ab.
Dabei kommt der Integration durch Bildung eine zentrale Bedeutung zu. Gebündelt werden so
das mehr als 30jährige Know How der „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von
Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA)“ im Bildungsbereich und
das fundierte Erfahrungswissen aus den geförderten Projekten des Programms KOMM-IN NRW,
getragen durch das Kompetenzzentrum für Integration (KfI) bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Die neue Ausgestaltung führt die beiden Strategien Integration durch Bildung und Integration als
Querschnittsaufgabe zusammen. In diesem Rahmen ergänzen sie die kommunalen Aktivitäten in den
Bereichen Bildung und Integration.
Die Kommunalen Integrationszentren sollen zu einer verbesserten
Transparenz und einer Verstetigung vorhandener Angebote der Integrationsarbeit beitragen.
Das erfordert eine enge Kooperation mit den Akteuren vor Ort.
Die konkrete organisatorische
Anbindung und Ausgestaltung sowie die inhaltliche Schwerpunktsetzung geschieht in den kreisfreien
Städten bzw. in den Kreisen. Das Land gibt mit einem gemeinsamen Erlass von MSW und MAIS und
einer Förderrichtlinie vom 25.06.2012 den Rahmen vor.
Weitere Informationen zum neuen Verbund Kommunale Integrationszentren NRW: